Wir vertreten die Interessen von Vermietern und Mietern im Geschäfts- und Wohnraummietrecht. Wir empfehlen, bereits bei der Gestaltung von Mietverträgen frühzeitig juristischen Rat einzuholen, da Sie sich oft über Jahre hinweg vertraglich binden und Fehler, Unklarheiten oder auch ungewollte sowie benachteiligende Regelungen bei der Vertragsgestaltung nicht selten zu langen Belastungen sowie Streitigkeiten führen können, Sie sich aber oft nicht einfach aus dem Mietverhältnis befreien können, sondern lange Zeit an diesen Vertrag gebunden sind. Wir helfen und beraten Sie bei der Vertragsgestaltung sowie der Überprüfung von Mietverträgen. Unser Augenmerk liegt dabei auf der Wahrung Ihrer Interessen, aber auch auch auf klaren und verständlichen Vereinbarung, um das Risiko von späteren Streitigkeiten zu minimieren.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Geltendmachung berechtiger und der Abwehr unberechtigter Forderungen während eines laufenden Mietverhältnisses (beispielsweise der Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten, Mietrückständen und Betriebskosten) der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen und der Abwehr unberechtigter Kündigungen. Mit der Räumung Ihrer Immobilie von unberechtigten Untermietern und nicht berechtigter Nutzer sind wir bestens vertraut.